Westfälische Familiennamen
Im deutschen Sprachraum treten seit Anfang des 12. Jahrhunderts Personenbezeichnung mit Ruf- und Beinamen in Schriftstücken auf, zunächst in süd- und westdeutschen Städten. Der Gebrauch des Beinamens, aus dem später der Familienname entsteht, breitet sich nach Norden und Osten aus. Im 15. Jahrhundert ist die Personenbezeichnung mit Ruf- und Beinamen bzw. Familiennamen im Wesentlichen vollzogen. Von einem Familiennamen kann dann gesprochen werden, wenn der Beiname einer Person auch für deren Nachkommen verwendet wird.
In Westfalen, und hier auf dem Land, ist vor allem der Hofname von Bedeutung. Im Laufe der Geschichte wurde der Hofname zum Familiennamen, andererseits konnte aber auch ein Familienname wieder zum Hofnamen werden. Seit 1828 dürfen Hofbesitzer in Westfalen ihren Familiennamen nicht mehr durch den Hofnamen ersetzen, sondern diesen nur hinzufügen (Schulte genannt Ludbrock)
Es gibt unterschiedliche Formen und Motivationen der Familiennamenbildung:
- Familiennamen aus Rufnamen (Patronyme): Ludger
- Familiennamen nach der Herkunft: Soest
- Familiennamen nach der Wohnstätte: Beckmann (‘an dem Bach’)
- Familiennamen nach Beruf, Amt, Stand: Möller
- Familiennamen aus Übernamen: Voss (‘Fuchs’)
Weiterführende Informationen
Eine ausführliche Bibliographie (PDF) zu westfälischen Familiennamen finden Sie hier.
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